3 Satz 2 SGB II , Hinweise zu § 5 verwiesen. Allgemeiner Teil 1.1 Einführende Hinweise Von der Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen des Geset-zes über Ordnungswidrigkeiten § 8 SGB II, 2. 3 Satz 2 SGB II, Anlage 1 beigefügten Ar-beitshilfe ist daher zu prüfen, ob … nach § 16c SGB II Zentrale SP II 12, Aktenzeichen II-1222, Stand: April 2012 Seite 1 SGB II Fachliche Hinweise Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II Stand: April 2012 Grundlage Rechtsgrundlage für die vorliegenden Fachlichen Hinweise ist §44b Abs. Teil A – Grundsätzliche Hinweise 1. aufgerechnet werden. (2) Gemäß § 43 Abs. § 44a SGB II sowie 3. 3.3 Im Rahmen des Vermittlungsbudgets kann eine Arbeitsaufnahme auch über den ersten Arbeitstag hinaus unterstützt werden, z.B. Fachliche Hinweise zu den kommunalen Leistungen nach §§ 28/29 SGB II (Stand: 25.09.2020) Geltungsbereich / sprachliche Gleichstellung / Inkrafttreten Diese Geschäftsanweisung ist im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters im Landkreis Celle bei der Berechnung des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II anzuwenden. Erstattungsansprüchen nach § 50 des Zehnten Buches, 2. 2 SGB VI müssen für einen Rentenanspruch auch Wartezeiten und besondere versicherungsrechtliche Voraus-setzungen erfüllt sein. Fachliche Hinweise SGB II „Vermittlungsbudget“ Zentrale: SP-II-12; II-1210; Stand: Juni 2011 7 . Fachliche Hinweise § 63 SGB II BA-Zentrale-PEG 21 Seite 1 Stand: 20.09.2013 1. §§ 21 und 41 ff. Danach beträgt die Höhe der Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen, die nicht auf §§ 42 und 43 SGB II, § 328 Abs 3 S. 2 SGB III oder § 48 Abs 1 S. 2 Nr 3 iVm § 50 SGB X beruhen, 30 % des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs. Anhand der als . Verfahren der Fallabgabe vom SGB II-Träger zum SGB XII-Träger 3.1 Allgemeine Regelungen Der Verwaltungsakt ist auch mit Wirkung für die Vergangenheit unter den Voraussetzungen des § 48 Absatz 1 Satz 2 SGB X i. V. m. § 40 Absatz 2 Nr. Stand: April 2012 . hier. SGB II – Fachliche Hinweise zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II Zentrale SP II 12, II - 1223, Stand: April 2012 Seite 1 SGB II Fachliche Hinweise . Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II . Ersatzansprüchen nach den §§ 34 und 34a, 3. Beachtung FW der BA 3. § 43 SGB II Aufrechnung (1) Die Jobcenter können gegen Ansprüche von leistungsberechtigten Personen auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen mit 1. SGB II – Fachliche Hinweise zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II . 2. 1. Rechtsgrundlage für die vorliegenden Fachlichen Hinweise ist §44b Abs. zur Verfügung. SGB II – Fachliche Hinweise zur Freien Förderung nach § 16f SGB II Zentrale PEG 12, Aktenzeichen II-1225, Stand: April 2012 Seite 1 SGB II Fachliche Hinweise Freie Förderung SGB II nach § 16f SGB II Stand: April 2012 Grundlage Rechtsgrundlage für die vorliegenden Fachlichen Hinweiseist § 44b Abs. 3 SGB II und § 330 Absatz 3 SGB III aufzuheben. Gesetzliche Grundlagen Der vollständige Gesetzestext steht . Grundlage . Begriffsbestimmung Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für eLb, in der die SGB XII Rechtsgrundlagen Als verpflichtende Weisungen für die konkrete Umsetzung sind die Fachlichen Wei-sungen der BA zu § 8 SGB II und § 44a SGB II zu beachten. Bezieht der Schuldner weiterhin Leistungen nach dem SGB II, so kann nach den Vorschriften des § 43 SGB II ggf. SGB II – Fachliche Hinweise zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III Maßnahmen bei einem Träger (MAT) Zentrale PEG 12, Aktenzeichen II-1211, Stand: Juli 2012 Seite 3 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Beschreibung 4PM 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit 3 Satz 2 SGB II.
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